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Übersicht

Visier - 3/2004
Waffensprengung mit Folgen
Auf dem Schießstand "Jakobsberg"
bei Boppard (Rheinland-Pfalz) ereignete sich am 10. Januar beim Einschießen
einer Blaser-Repetierbüchse R93 Offroad (Waffennummer 9/36148) im
Kaliber .300 Weatherby Magnum ein folgenschwerer Unfall. Nach Angaben
des Geschädigten und dreier Zeugen kam es beim fünften Schuß
aus noch ungeklärten Gründen zu einer Waffensprengung. Dabei
bekam Albrecht H., der die Büchse von Haribo-Geschäftsführer
Dr. Hans Riegel einschoß, den Verschluß der Waffe ungebremst
ins Gesicht. Er erlitt schwerste Verletzungen im Gesicht und an der rechten
Hand. Während Albrecht H. in die Notaufnahme nach Koblenz gebracht
wurde, beschlagnahmte die Polizei sofort Waffe und Munition. Ein erstes
Telefonat mit dem Opfer und den anwesenden Zeugen bestätigte, daß
Fabrikmunition der Marke Weatherby verwendet worden war. Am 26. Januar
erklärte Klaus Nieding von der Frankfurter Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth
im Auftrag seines Mandanten Albrecht H.: "...kann ich aber mitteilen,
dass nach den mir bekannten Aussagen von Zeugen, die bei dem Unfall unmittelbar
zugegen waren, ausschließlich mit Fabrikmunition geschossen worden
ist. "
Am selben Tag erreichte die VISIER-Redaktion ein Schreiben des Blaser-Geschäftsführers
Bernhard Knöbel – hier einige Auszüge: " Am 22.01.2004
konnte ich...mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft Koblenz die Waffe...besichtigen.
Die Waffe zeigte plastische Verformungen im Verriegelungsbereich, insbesondere
zwei deutliche Risse beginnend am hinteren Laufende, sowie pulverisiertes
Messing im gesamten Verriegelungsbereich, plastische Verformungen des
Verschlusskopfes sowie massive plastische Verformung der Verriegelungselemente.
Die Kurvenscheibe, welche den Verschluss im verriegelten Zustand zusätzlich
an einer gehärteten Stahlplatte abstützt, wurde abgerissen.
So auch die rechte Verschlussführungsschiene. In mit der DEVA...durchgeführten
Testreihen wurde der Gasdruck der R93 bis auf annähernd 8.000 bar
gesteigert, dabei ließ die Maßkontrolle der Außenkontur
des Laufes im Bereich des Patronenlagers keine Veränderungen erkennen.
Auch zeigten die Verriegelungselemente keinerlei Anzeichen von Deformation.
Ohne den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgreifen zu wollen, sind
wir nach gewissenhafter Begutachtung zu dem Ergebnis gelangt, dass es
sich bei der beschädigten Waffe eindeutig um einen Gewaltschaden
aufgrund massiv überhöhten Gasdrucks handelt...gehen wir davon
aus, dass die Ursache des Unfalls somit muntionsbedingt war und keinesfalls
der Waffe angelastet werden kann. ...Es gibt,...,bisher nur extrem wenige
Schadensfälle, bei denen es aufgrund von unzulässigem, weit
überhöhtem Gasdruck zu einer Waffenbeschädigung bzw. Waffenzerstörung
kam. Hierzu gibt es Gutachten von unterschiedlichen Instituten mit eindeutiger
Aussage: Es wurde in keinem der Fälle eine waffenseitige Schadensursache
festgestellt."
Wie die Koblenzer Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, soll ein bei
der DEVA (Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und
Sportwaffen e.V.) in Auftrag gegebenes Gutachten nun klären, wie
es zu der Waffensprengung kommen konnte.
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